Spenden von der Steuer absetzen

In Österreich sind Spenden steuerlich absetzbar. Seit Jänner 2017 funktioniert das ganz automatisch per elektronischer Übermittlung an das Finanzamt. Die wichtigsten Informationen über die spendenabsetzbarkeit und welche Steuern in welcher Höhe absetzbar sind, haben wir hier für Sie zusammengefasst.

 

spenden absetzbar
 

Ich möchte meine Spende von der Steuer absetzen – wie geht das?

Seit Jänner 2017 senden Spendenorganisationen wie wir, Ihre Spenden, wenn Sie das wünschen, verpflichtend direkt an Ihr Finanzamt. Die automatische Berücksichtigung der Spendenbeiträge funktioniert je nach Variante so:

Bei Zahlung per Erlagschein

Bei der Zahlungsanweisung auf dem Erlagschein, können Sie Vor- und Zunamen sowie ihr Geburtsdatum bekannt geben. Durch diese Informationen können wir den Betrag direkt ans Finanzamt melden, welches ihn Ihrem Steuerbescheid zuordnet und Ihre Steuern automatisch abgesetzt werden.

Bei Online-Spenden

Wenn Sie online spenden oder eine Rat auf Draht Clubmitgliedschaft abschließen, etc. können Sie uns direkt die Erlaubnis erteilen, Ihre Daten an das Finanzamt zu übermitteln. Die Übermittlung Ihrer Daten geschieht selbstverständlich nur mit Ihrer Einwilligung!

Vergessen die notwendigen Daten anzugeben?

Das ist überhaupt kein Problem. Teilen Sie Ihre Daten einfach nachträglich unserem Spender:innenservice mit. Ihre Spende wird von uns dann nachträglich an das Finanzamt weitergeleitet.

Durch den automatischen Datenaustausch zwischen der Organisation und Finanzamt, finden Sie Ihre Spenden- und/oder Clubbeitrag in Ihrer Arbeitnehmer:innenveranlagung auf FinanzOnline oder auf Ihrem Steuerbescheid.

Damit die Zuordnung sicher funktioniert müssen folgende Punkte berücksichtigt werden:


1 - Ihre Erlaubnis der Datenweitergabe

Sie haben der begünstigten Einrichtung die Erlaubnis erteilt, Ihre Spendendaten (Vorname, Nachname, Geburtsdatum) an das Finanzamt weiterzugeben.

2 - Eindeutige Zuordnung Ihrer Person

Durch die Weitergabe Ihrer Informationen ist eine eindeutige Zuordnung mit dem Zentralen Melderegister (ZMR) gegeben. Hierfür müssen Ihre Daten, mit jenen am Meldezettel übereinstimmen!

Die Spendenabsetzbarkeit kann bei anonymen Spenden nicht geltend gemacht werden.

Hoffentlich konnten wir Ihnen etwaige Fragen zur Spendenabsetzbarkeit beantworten. Wenn Sie noch weitere Informationen benötigen, können Sie uns gerne kontaktieren, oder sich auf der Webseite des Bundesministeriums für Finanzen direkt erkundigen.