Unter einer Erbschaft versteht man das gesamte Vermögen des:der Erblasser:in (Liegenschaften, Sparbücher, evtl. vorh. Schulden). Nicht vererblich sind Rechte und Pflichten.

Damit Testamente im Verlassenschaftsverfahren auch gefunden werden, sollten sie in einem Testamentsregister verzeichnet werden. Dieser Schritt ist einfach und unkompliziert bei einer Rechtsanwaltskanzlei oder einem Notariat durchzuführen. Eine Registrierung im allgemeinen Testamentsregister ist besonders wichtig, wenn Sie eine gemeinnützige Organisation bedenken wollen. Für den Fall, dass Sie Rat auf Draht in Ihrem Testament bedenken wollen und dieses im Testamentsregister eintragen, übernehmen wir die Kosten dieses Eintrags (derzeit ca. Euro 40,-).

Die pflegende Person hat Anspruch auf ein gesetzliches Vermächtnis, wenn die Pflege an dem:der Verstorbenen in den letzten drei Jahren vor seinem*ihrem Tod mindestens sechs Monate in nicht nur geringfügigem Ausmaß (durchschnittlich mehr als 20 Stunden pro Monat) erbracht wurde. Die Pflege muss außerdem unentgeltlich durchgeführt worden sein.

Die Versicherungssumme aus solchen Verträgen gehört nur dann zum Erbe, wenn sie im Nachlass gefunden wurden und auf keine bestimmte Person oder Organisation abgeschlossen sind. Sie haben die Möglichkeit, bei einer Lebensversicherung eine Person oder Organisation als Begünstigte einzusetzen.

Mit der Erbrechtsreform werden Testamente zugunsten der früheren Ehefrau*/des früheren Ehemannes* automatisch aufgehoben, wenn die Ehe oder eingetragene Partnerschaft rechtskräftig aufgelöst wird. Falls Sie möchten, dass Ihr Testament auch nach einer Scheidung gültig bleibt, so können Sie das letztwillig ausdrücklich vorsehen Wurde Ihr*e Ehefrau*Ehemann nicht rechtmäßig enterbt, gebühren ihr*ihm z.B. das Recht auf die gemeinsame Wohnung.